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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14   

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https://dejure.org/2015,7898
LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14 (https://dejure.org/2015,7898)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.02.2015 - 5 Sa 480/14 (https://dejure.org/2015,7898)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 5 Sa 480/14 (https://dejure.org/2015,7898)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 252 S 1 BGB, § 389 BGB, § 266 Abs 1 StGB
    Vergütungsanspruch - Schadensersatzanspruch - Untreue - schlüssiger Vortrag

  • IWW

    § 69 Abs. 2 ArbGG, § ... 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 389 BGB, § 252 Satz 1 BGB, § 252 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 266 Abs. 1 StGB, § 826 BGB, § 626 Abs. 1 BGB, § 315 BGB, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2, 187 Abs. 1 BGB, §§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweiserleichterung bei Geltendmachung entgangenen Gewinns; Höhe des Schadensersatzanspruchs der Arbeitgeberin bei kostenloser Lieferung eines markgängigen Felgensatzes durch den Verkaufsleiter; Anforderungen an Darstellung und Umfang eines schlüssigen Sachvortrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiserleichterung bei Geltendmachung entgangenen Gewinns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2014 - 5 Sa 27/14

    Außerordentliche Kündigung wegen Vermögensdelikt - Beweislastverteilung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14
    Das steht aufgrund der Rechtskraft des Urteils im Kündigungsschutzprozess fest (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 03.07.2014 - 5 Sa 27/14 - Juris; BAG 14.01.2015 - 2 AZN 827/14).

    Außerdem wird Bezug genommen auf den Inhalt der zur Information des Gerichts beigezogenen Akten 5 Sa 27/14 und 5 Sa 28/14.

    Da die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen worden ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 03.07.2014 - 5 Sa 27/14 - Juris; BAG 14.01.2015 - 2 AZN 827/14), bestehen Zahlungsansprüche für die Zeit nach dem 10.07.2013 nicht mehr.

    Sie muss sich vom Kläger, dem der Zeuge B. als Gegenleistung eine Armbanduhr der Manufaktur Glashütte übereignet hat, deren Wert im Kündigungsprozess (Az. 5 Sa 27/14) unstreitig mit ca. EUR 6.000,- angegeben worden ist, nicht vorhalten lassen, dass es ihr nicht gelungen wäre, den Satz Brabus-Felgen mit Pirelli-Reifen an den Zeugen B. oder einen anderen Kunden zu einem Preis von EUR 5.358,64 zzgl.

  • BGH, 19.10.2005 - VIII ZR 392/03

    Anforderungen an die Darlegung des entgangenen Gewinns

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14
    Ist der Geschädigte Kaufmann, so entspricht es dem "gewöhnlichen Lauf der Dinge", dass er marktgängige Waren jederzeit zum Marktpreis absetzen kann (vgl. BGH 19.10.2005 - VIII ZR 392/03 - NJW-RR 2006, 243; BGH 29.06.1994 - VIII ZR 317/93 - NJW 1994, 2478, jeweils mwN).
  • BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 317/93

    Umfang des Schadens eines Gebrauchtwagenhändlers bei Nichtabnahme eines

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14
    Ist der Geschädigte Kaufmann, so entspricht es dem "gewöhnlichen Lauf der Dinge", dass er marktgängige Waren jederzeit zum Marktpreis absetzen kann (vgl. BGH 19.10.2005 - VIII ZR 392/03 - NJW-RR 2006, 243; BGH 29.06.1994 - VIII ZR 317/93 - NJW 1994, 2478, jeweils mwN).
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14
    Sie ist eine Erfolgsvergütung, mit der die besondere Leistung des Arbeitnehmers für das Geschäftsergebnis, also den wirtschaftlichen Ertrag des Arbeitgebers honoriert wird und die als zusätzliches Entgelt zu den sonstigen Bezügen hinzutritt (vgl. BAG 08.09.1998 - 9 AZR 273/97 - NZA 1999, 824).
  • BGH, 12.12.2013 - IX ZR 299/12

    Schlüssigkeit eines Klagevorbringens: Ersatz schriftsätzlichen Vortrags durch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14
    Für einen schlüssigen Vortrag genügt es nicht, kopierte Notizblätter einzureichen ohne die streitgegenständlichen Einzelforderungen zusammenhängend und nachvollziehbar darzustellen, denn es ist nicht Aufgabe des (Berufungs-)Gerichts, den entscheidungserheblichen Sachverhalt aus den eingereichten Unterlagen ("Zettelwirtschaft") zusammenzusuchen (vgl. BGH 12.12.2013 - IX ZR 299/12 - Juris).
  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14
    Hat die darlegungspflichtige Partei alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um ihrer primären Darlegungspflicht zu genügen, und steht sie außerhalb des für ihren Anspruch erheblichen Geschehensablaufs, während der Gegner alle wesentlichen Tatsachen kennt und ihm nähere Angaben zuzumuten sind, kann vom Prozessgegner nach den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände und damit der Vortrag positiver Gegenangaben verlangt werden (vgl. BAG 06.10.2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 35, NZA 2012, 94).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14
    Mit diesem Vortrag hat die Beklagte zu 1) den Zinsschaden hinreichend dargelegt; denn der geltend gemachte Schaden ergibt sich typischerweise daraus, dass Kapital in dieser Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben wäre (vgl. BGH 02.12.1991 - II ZR 141/90 - NJW 1992, 1223, mwN).
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12

    Tantiemeanspruch - Entstehungsgrund - Auslegung von Leistungsverhalten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14
    Es kann dahinstehen, ob die Annahme gerechtfertigt sein könnte, die Beklagte habe sich zumindest kraft konkludenter Abrede dem Grunde nach zur Zahlung einer Tantieme verpflichtet und lediglich vorbehalten, nach § 315 BGB jährlich über deren Höhe zu bestimmen (vgl. BAG 17.04.2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 17, DB 2013, 2568), denn er Kläger hätte das Jahresziel nicht erreicht.
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